Die Polizei empfahl der Beschwerdeführerin betreffend den neuen Vorwurf der Tätlichkeiten, einen Nachtrag als Ergänzung zur bestehenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft einzureichen. Am 12. April 2021 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass beabsichtigt sei, das Verfahren wegen Nötigung, Drohung, Verleumdung, übler Nachrede, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Urkundenfälschung, Sachentziehung und Gefährdung des Lebens in der Zeit vom 31. Januar 2018 bis zum 22. Dezember 2020 einzustellen.