Zudem war eine Strafanzeige vom 16. März 2020 gegen den Beschuldigten und dessen Ehefrau wegen Verleumdung, Drohung, Nötigung, Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege hängig. Die Polizei empfahl der Beschwerdeführerin betreffend den neuen Vorwurf der Tätlichkeiten, einen Nachtrag als Ergänzung zur bestehenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft einzureichen.