3. Der Beschuldigte und die Beschwerdeführerin sind Nachbarn und Stockwerkeigentümer. Die Wohnung der Beschwerdeführerin befindet sich oberhalb der Wohnung des Beschuldigten. Die Wohnungen sind durch eine gemeinsame Treppe zugänglich. Die Treppe führt auch am Wohnungseingang des Beschuldigten und dessen Ehefrau vorbei. Der Lebenspartner der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt Dr. C.________, der sie in diesem Verfahren auch vertritt, avisierte am 2. April 2020 die Polizei, weil die Beschwerdeführerin vom Beschuldigten geschlagen worden sei.