Mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin ein. Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. C.________, am 30. Dezember 2021 Beschwerde ein und beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren mit einer vollständigen Beweisführung weiterzuführen, die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen und ihr sei eine