Der pauschale Vorwurf des Beschwerdeführers, die Beschuldigten hätten ihr Amt missbraucht, um ihn (den Beschwerdeführer) prozessual und finanziell zu schädigen und um Oberrichter D.________ zu begünstigen, ist unbegründet und entbehrt jeglicher Grundlage. Der Beschwerdeführer wirft den Behörden in pauschaler Weise vor, sie würden seine Anschuldigungen nicht überprüfen und unbegründet abtun, versäumt es aber, differenzierte Verstösse oder Rechtsverletzungen, welche strafrechtlich relevant sein könnten, darzulegen.