3 treffenden Entscheiden nicht einverstanden und verlangt eine Überprüfung derselben. Das kann aber nicht mittels Anzeige oder im Beschwerdeverfahren erreicht werden. Entscheidend ist, ob sich aus den vom Beschwerdeführer bemängelten Entscheiden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten ergeben. Der pauschale Vorwurf des Beschwerdeführers, die Beschuldigten hätten ihr Amt missbraucht, um ihn (den Beschwerdeführer) prozessual und finanziell zu schädigen und um Oberrichter D.___