5 doppelten Strafverfolgung mittlerweile die Praxis zur einfachen Tatidentität übernommen hat – auf die rechtliche Qualifikation eines Sachverhalts kommt es nicht mehr an, soweit diesbezüglich eine Einstellungsverfügung erlassen wurde. 8. Die Beschwerde ist somit abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch keine Hinweise auf eine Befangenheit der Staatsanwaltschaft bzw. Staatsanwältin D.________. Das Ausstandsgesuch ist als offensichtlich unbegründet abzuweisen.