7. 7.1 Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung ist folgendermassen begründet: C.________ macht schliesslich geltend, die Bewährungs- und Vollzugsdienste und die Sicherheitsdirektion hätten durch Missachten seiner Beschwerden in Zusammenhang mit dem Vollzugsauftrag ungetreue Amtsführung begangen, da sie seine Beschwerden missachtet und ihre Pflichten, die Sachüberprüfung (seiner Zahlungsfähigkeit vor Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe) und die Überprüfung der Restforderung unterlassen hätten, hätten sie einen fahrlässigen Fehler, eine Fehlannahme getroffen und sich einen unrechtmässigen Vorteil verschafft.