Dieses Verfahren wurde mit Verfügung 06.10.2020 eingestellt. C.________ erhob gegen diese Verfügung Beschwerde, welche mit Beschluss der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 06.01.2021 abgewiesen wurde, soweit darauf einzutreten war (BK 20 426). Auf eine gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 27.05.2021 nicht ein (6B2185/2021). Die Einstellungsverfügung ist demnach rechtskräftig.