1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm mit Verfügung vom 1. Dezember 2021 das Verfahren gegen die Beschuldigten wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung zum Nachteil von C.________ nicht an die Hand. Darauf reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 28. Dezember 2021 «Verfügungsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Rechtsverweigerung, Ausstandsgesuch zu Verfügung O 20 12754 und BA 21 1069» ein und erhob gleichzeitig Beschwerde gegen die Verfügung vom 1. Dezember 2021 im Verfahren O 20 12754 der Staatsanwaltschaft. Zudem stellte er ein Ausstandsgesuch.