Der Beschwerdeführer bringt im Sinne eines Eventualantrags vor, eine Meldepflicht sei vorliegend geeignet, um der Fluchtgefahr beizukommen. Das Bundesgericht hat indessen bereits mehrfach bestätigt, dass eine blosse Pass- und Schriftensperre oder die Verpflichtung, sich regelmässig bei der Polizei zu melden, eine erhebliche