seine Freundin ein Medizinstudium in Brasilien begonnen hat. Die Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers sind nicht vollends geklärt, insbesondere betreffend die beiden Liegenschaften in der Schweiz ist der Sachverhalt illiquid; allerdings hat der Beschwerdeführer bereits mehrere hunderttausend Schweizer Franken nach Brasilien transferiert und kann sich – obwohl seit 2019 in der Schweiz arbeitslos – augenscheinlich in Brasilien über Wasser halten. Der Beschwerdeführer macht zwar geltend, er wohne in Palmas und seine Freundin in Florianopolis; die genaue Wohnadresse bleibt allerdings unklar.