6.4 Dem Einvernahmeprotokoll mit dem Beschwerdeführer vom 6. Dezember 2019 ist weiter zu entnehmen, dass er bereits damals ca. CHF 350'000.00 in einen Grundstückkauf in Brasilien investiert hatte (S. 15 Z. 509 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme vom 5. August 2020 gab er darüber hinaus an, er lebe von Ersparnissen (sei allerdings auf Stellensuche) und habe eine Liegenschaft in Roche sowie ein kleines Mehrfamilienhaus; er erziele so insgesamt CHF 2'700.00 bis 3'700.00 an Mieteinnahmen.