Auf die Frage, weshalb er seine Familie nicht in die Schweiz habe begleiten wollen, führte er aus, er habe nicht gewusst, dass es diese Bewilligung von ihm brauche. Er habe noch den Gerichtsprozess dort – deshalb sei er nicht mitgereist. 6.4 Dem Einvernahmeprotokoll mit dem Beschwerdeführer vom 6. Dezember 2019 ist weiter zu entnehmen, dass er bereits damals ca. CHF 350'000.00 in einen Grundstückkauf in Brasilien investiert hatte (S. 15 Z. 509 ff.).