Er sei aber nur kurz hier und habe sich deshalb nicht darauf gemeldet. Er habe nicht auf die E-Mail seines Verteidigers geantwortet, weil er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst habe, wann er einen längeren Aufenthalt in der Schweiz haben werde. Sein Verteidiger habe ihn wohl nicht per Telefon erreichen können, da das Telefon in Südamerika nicht gehe. Er habe eine E-Mail von seinem Verteidiger erhalten, aber nicht beantwortet. Er und seine Freundin hätten sich aus F.________ (Ort) ab- und in Grenchen angemeldet, diese Anmeldung jedoch wieder aufgehoben, weil sie dann gleich nach Brasilien gegangen seien.