In der Aktennotiz wird festgehalten, zum momentanen Zeitpunkt sei nicht klar, ob der Beschwerdeführer in die Schweiz zurückkehren werde. 6.3 Dem Hafteröffnungsprotokoll vom 24. Dezember 2021 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Dezember 2020 nach Brasilien abgereist sei, um dort seinen Scheidungsprozess voranzutreiben (Gerichtstermin und Einvernahmen). Das Verfahren stehe so bei 80%, den letzten Termin hätten sie Ende Oktober oder Anfang November gehabt.