___ (Ort) für die Freundin des Beschwerdeführers sowie der gemeinsamen Tochter vom 14. April 2021. Der Aktennotiz der Gemeinde F.________(Ort) vom 12. August 2021 ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer um die Ermöglichung der Einreise (Besuch) seiner Freundin sowie der Tochter in die Schweiz bemüht, allerdings nicht selbst in die Schweiz habe einreisen wollen. In der Aktennotiz wird festgehalten, zum momentanen Zeitpunkt sei nicht klar, ob der Beschwerdeführer in die Schweiz zurückkehren werde.