Nach mehreren Anfragen der Staatsanwaltschaft teilte die Verteidigung am 29. Juni 2021 mit, sie habe seit Monaten keinen Kontakt mehr zum Beschwerdeführer gehabt und könne ihn auf keinem Kanal erreichen. Es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer sich weiterhin in Brasilien aufhalte. «Wann und ob» eine Einvernahme mit diesem in der Schweiz möglich sei, lasse sich daher aktuell nicht sagen. Die Akten enthalten weiter eine Generalvollmacht des Beschwerdeführers vom 21. Juli 2017 an seinen Vater in Bezug auf «alle Arten von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen».