Tagessätzen (bedingt vollziehbar) sowie wegen Hinderung einer Amtshandlung, Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung der Verkehrszulassungsverordnung vom 21. August 2018 zu 5 Tagessätzen (bedingt vollziehbar) entnommen werden. Am 11. Dezember 2020 teilte seine Verteidigung der Staatsanwaltschaft mit, der Beschwerdeführer sei aufgrund seiner Scheidung kurzfristig nach Brasilien geflogen und seine Rückkehr in die Schweiz noch völlig unbestimmt, namentlich aufgrund der aktuellen Corona-Massnahmen, weshalb um eine Verschiebung der Einvernahme gebeten werde. Nach mehreren Anfragen der Staatsanwaltschaft