Richtig sei, dass die Verteidigung mit ihm während seines Aufenthalts in Brasilien nur sehr sporadischen Kontakt per E-Mail habe pflegen können, namentlich, weil die Telefonverbindungen nicht funktioniert hätten. Da die Staatsanwaltschaft aber weder Auflagen gemacht noch ein ausdrückliches Ultimatum für einen Einvernahmetermin in der Schweiz gestellt habe, habe aus seiner Sicht auch nicht dringend gehandelt werden müssen. Insbesondere habe es die Staatsanwaltschaft unterlassen, eine Melde- bzw. Erscheinungspflicht bei der nächsten Einreise in die Schweiz anzuordnen.