Ganz offensichtlich kam dieser Besuch aber dann nicht zustande, weil der Vater nicht mitreisen wollte. Seine Erklärung heute dazu ist der stereotype Verweis darauf, dass in Brasilien ein Scheidungsverfahren hängig sein soll, welches den Beschuldigten offenbar seit Anfang Dezember 2020 daran gehindert hat, auch nur kurz und allenfalls wegen seiner Tochter, in die Schweiz zurück zu kehren. Die von ihm bei der Einwohnerkontrolle angegebene Adresse in Brasilien hat er beim Unterzeichnenden zudem als die seiner Anwältin bezeichnet – was sein eigener, tatsächlicher Aufenthalt angeht, bleibt er kryptisch.