3 wie von der Staatsanwaltschaft aufgezeigt – widersprüchlich ausgesagt und das Vorbringen in der Beschwerdeschrift erscheint insbesondere auch in seiner unsubstantiierten Form (pauschaler Verweis auf Notstand oder Putativnotwehr) nicht plausibel. Entsprechend hat die Staatsanwaltschaft im Haftantrag Anklageerhebung angekündigt. Der dringende Tatverdacht auf versuchte schwere Körperverletzung ist somit in Bezug auf die Polizeikontrolle am 5. Juni 2019 erfüllt. Auch in Bezug auf die Auseinandersetzung mit D._