zisten mit der Faust geschlagen. Den mit dieser Aussage verbundenen Vorsatz habe er dann später bestritten und von einer reflexartigen Bewegung seiner Arme gesprochen (unter Verweis auf die Einvernahmeprotokolle des Beschwerdeführers vom 5. Juni 2019 S. 2 sowie vom 24. September 2019, S. 6). Die Aussagen stün-