3. Der äussere Ablauf der Ereignisse ist im Wesentlichen nicht bestritten, weshalb auf die Sachverhaltsdarstellung im Haftantrag verwiesen werden kann: Dem Beschuldigten werden u.a. zwei versuchte, schwere Körperverletzungen vorgeworfen. So soll er am 05.06.19 im Rahmen einer Polizeikontrolle einen Beamten mit der Faust aufs Auge geschlagen und diesen dabei schwer verletzt haben [Anmerkung der Beschwerdekammer: Augenhöhlenbodenbruch mit Netzhautriss; gemäss Bericht Inselspital vom 22. April 2020 lebenslange Nachkontrollen des rechten Auges notwendig].