Weiter erklärt der Gerichtspräsident Herr C.________ das weitere Vorgehen, sollte es zu keiner Vereinbarung kommen (vorbehältlich eines Einspracherückzugs Beweisverfahren, Parteivorträge, Urteilsberatung, Urteilseröffnung). Zudem erläutert er ihm die möglichen Kostenfolgen gemäss Art. 427 StPO, sollte das Beweisverfahren ergeben, dass seinerseits von einer mutwilligen oder grob fahrlässigen Einleitung des Verfahrens ausgegangen werden müsste. Herr C.________ erhält einen Ausdruck des besagten Gesetzesartikels. Der Gerichtspräsident macht Herrn C.________ klar, dass er ihn über die möglichen Kostenfolgen aufkläre, zumal Herr C.___