Insgesamt zeichnet sein Verhalten ein Bild eines Menschen, der nicht davor zurückschreckt, andere in ihrer physischen oder psychischen Integrität zu verletzen. Gestützt auf das Verhalten des Beschwerdeführers muss tatsächlich befürchtet werden, dass er auch künftig der konkreten Situation nicht angemessen reagieren resp. zu gewalttätigen Ausbrüchen neigen und damit die psychische und/oder physische Integrität anderer verletzten könnte. Insgesamt ist daher von einer gegenüber