5 erkennungsdienstliche Erfassung nach Art. 260 ff. StPO zur Aufklärung des Falles notwendig sei. Gemäss der vom Bundesgericht im Zusammenhang mit der DNA- Analyse entwickelten Rechtsprechung dürfe die erkennungsdienstliche Erfassung selbst dann erfolgen, wenn sie nicht für die Aufklärung der Straftat erforderlich sei, derer eine Person im hängigen Strafverfahren beschuldigt werde.