__ beschimpft, bedroht und mittels Schlägen verletzt zu haben. Der Beschwerdeführer habe am 8. Dezember 2021 angehalten werden können und habe sich geweigert, Fragen zur Sache zu beantworten. Es seien Kleidungsstücke des Geschädigten und des Beschwerdeführers sichergestellt und (Kontakt-)Spuren gesichert worden. Diese Spuren seien auszuwerten um zu prüfen, ob und inwiefern der Beschwerdeführer mit der Tat in Zusammenhang stehe. Die angeordneten Massnahmen würden sich unter diesen Umständen als notwendig und verhältnismässig erweisen.