Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 27. Dezember 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. 1.2 Am 28. Dezember 2021 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Gleichzeitig ersuchte die Verfahrensleitung die Staatsanwaltschaft, der Beschwerdekammer die verfahrensrelevanten Akten (inkl. Anzeigerapport) zu übermitteln. Diese stellte der Beschwerdekammer die Verfahrensakten EO 21 12687 am 29. Dezember 2021 zu, worauf ein Schriftenwechsel durchgeführt wurde.