Es kann auf die zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 22. September 2020 Anzeige erstattete, da er am 15. September 2020 an der Talstation beim Einsteigen in die Gondel von einem Kabinenführer auf den Oberarm geschlagen worden sei. Gemäss den polizeilichen Abklärungen beim Geschäftsführer der Luftseilbahn C.________ AG konnte sich keiner der beiden eingeteilten Kabinenführer an einen solchen Vorfall erinnern. Da der Beschwerdeführer nicht erreicht werden konnte, konnte keine Beschreibung eines möglichen Beschuldigten entgegengenommen werden.