Diese werden daher mit durchschnittlich CHF 382.45 pro Monat in die Berechnung miteinbezogen. 5.3.6 Im angefochtenen Entscheid rechnete das Regionalgericht beim monatlichen Bedarf der Ehegatten pauschal CHF 100.00 für Telekommunikation und Mobiliarversicherung an. Dies widerspricht indes der gängigen (betreibungsrechtlichen) Praxis, wonach der Aufwand für Telefon und Mobiliarversicherung im Grundbetrag enthalten sind (Urteile des Bundesgerichts 6B_1162/2021 vom 17. November 2021 E. 5.2 und 5A_779/2015 vom 12. Juli 2016 E. 5.1 mit Hinweisen; Kreisschreiben Nr. B1, Beilage 1, Ziff. I und Beilage 2, ad Ziff. I der Beilage 1).