6 der Ehegattin, welcher gemäss des auf sie lautenden Lohnausweises für das Jahr 2020 CHF 8'400.00 zzgl. Gehaltsnebenleistungen von CHF 7'050.00 betragen hatte, weggefallen sein sollte. Entsprechend sind zusätzlich zu den AHV- Leistungen auch die monatlichen Verdienste der Ehegattin (Lohn von CHF 700.00 zzgl. Gehaltsnebenleistungen von CHF 587.50) in die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens der Ehegatten miteinzubeziehen. 5.2.2