5.2.1 Gemäss der eingereichten Leistungsausweise 2020 der Ausgleichskasse des Kantons Bern erhielt der Beschwerdeführer im Jahr 2020 monatlich CHF 1'555.00, während seine Ehegattin monatlich CHF 1'647.00 bekam. Mangels anderer Hinweise ist davon auszugehen, dass die AHV-Leistungen des Ehepaars im Jahr 2021 im gleichen Umfang erfolgt sind. Aus dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 2. Juli 2018 ist sodann ersichtlich, dass damals beide Ehegatten zusätzlich zu den AHV-Leistungen je CHF 700.00 als Lohn für ihre Arbeit auf dem Hof erhielten (pag.