Das ist eine der gesetzlichen Folgen der Straftat (Urteil des Bundesgerichts 6B_500/2016 vom 9. Dezember 2016 E. 3). 4.2 Wer eine unzumutbare Härte geltend macht, ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat detaillierte Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Angaben zu den Ausgaben (Wohnkosten, Krankenkasse, Versicherungen, Alimente etc.), den Fahrzeugen sowie den Familien- und/oder Partnerschaftsverhältnissen einzureichen (sog. Mitwirkungspflicht; vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_820/2017 vom 28. August 2017 E. 5 sowie 6B_403/2012 vom 27. Juli 2012 E. 2).