5 Lohnpfändung besteht (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 470 vom 22. Dezember 2020 E. 4.1). Wie bereits vom Regionalgericht festgehalten, kann sich die Kostentragung als hart erweisen. Das ist eine der gesetzlichen Folgen der Straftat (Urteil des Bundesgerichts 6B_500/2016 vom 9. Dezember 2016 E. 3).