Ab dem Jahr 2021 würde denn auch der monatliche Lohn in der Höhe von CHF 700.00 nicht mehr ausbezahlt, da keine Arbeitsleistung mehr erbracht werde. Ab 2021 zahle L.________ (nachfolgend: Sohn des Beschwerdeführers) monatlich CHF 700.00 zwecks Tilgung eines Inventar- und Landgutdarlehens, wodurch sich das Wertschriftenvermögen der Ehegatten jährlich um CHF 8'400.00 verringere.