Konkret entsprächen die im Entscheid genannten Zahlen nicht den seiner Familie effektiv zur Verfügung stehenden Mittel. Auch seien die offenen Genugtuungszahlungen an seine Opfer unberücksichtigt geblieben. Diese unbeglichenen Forderungen stellten eine der grössten Belastungen für die Familie dar. Hinzu komme, dass die Vermögensver-