chen Ratenzahlungen von CHF 560.00 innert drei Jahren (kürzest mögliche Dauer des Strafvollzugs) vollumfänglich zu begleichen. Eine Erhöhung des monatlichen Grundbedarfs von CHF 1'200.00 auf CHF 1'700.00 sei nicht vorzunehmen, da eine vorzeitige Entlassung frühestens Ende 2023 erfolgen könne. Darüber hinaus erwog das Regionalgericht, dass die Ehegatten gemäss Steuererklärung 2018 über ein liquidierbares Wertschriftenvermögen von CHF 72'083.00 sowie weitere Vermögenswerte im Wert von CHF 5'525.00 verfügten.