Mit Verfügung 12. Januar 2022 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer alsdann zur Einreichung des in der Einkommensberechnung erwähnten Lohnausweises sowie der aktuellen, der Einkommensberechnung zugrundeliegenden Unterlagen innert der noch laufenden Frist auf. Mit Schreiben vom 19. Januar 2022 (Postaufgabe: 19. Januar 2022) reichte der Beschwerdeführer folgende Unterlagen ein: - Prämienrechnungen der B.______