Verfahrenskosten bis zum Ende seines Strafvollzugs zu stunden. 1.2 Mit Verfügung vom 29. Dezember 2021 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer auf, seine finanziellen Verhältnisse bis zum 31. Januar 2022 zu belegen. Mit Schreiben vom 4. Januar 2022 (Postaufgabe: 4. Januar 2022) reichte der Beschwerdeführer eine Berechnung seines Einkommens ein. 1.3 Mit Verfügung 12. Januar 2022 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer alsdann zur Einreichung des in der Einkommensberechnung erwähnten Lohnausweises sowie der aktuellen, der Einkommensberechnung zugrundeliegenden Unterlagen innert der noch laufenden Frist auf.