Demgegenüber hielt das Regionalgericht fest, dass der aktuell zu bezahlende Rechnungsbetrag CHF 20'125.65 abzüglich der bereits geleisteten Teilzahlungen betrage, und verpflichtete den Beschwerdeführer, die Verfahrenskosten in monatlichen Raten von CHF 560.00, zahlbar monatlich jeweils auf den ersten des Monats, erstmals per 1. Februar 2022, zu bezahlen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, unterstützt durch das Amt für Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt Witzwil, am 22. Dezember 2021 (Postaufgabe: 22. Dezember 2021) Beschwerde, mit welcher er sinngemäss beantragte, der angefochtene Entscheid sei zu überprüfen und die