_ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um Erlass der ihm mit Urteil des Regionalgerichts PEN 19 197 vom 2. September 2020 auferlegten Verfahrenskosten ab. Demgegenüber hielt das Regionalgericht fest, dass der aktuell zu bezahlende Rechnungsbetrag CHF 20'125.65 abzüglich der bereits geleisteten Teilzahlungen betrage, und verpflichtete den Beschwerdeführer, die Verfahrenskosten in monatlichen Raten von CHF 560.00, zahlbar monatlich jeweils auf den ersten des Monats, erstmals per 1. Februar 2022, zu bezahlen.