Sodann bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten im Aktionärsbrief vom Februar 2020 fälschlicherweise bekanntgegeben hätten, dass das organische Wachstum der O.________ SA auf Gruppenebene um 12% angestiegen sei. Schliesslich seien auch im Geschäftsbericht 2019 der G.________ Gruppe unwahre Angaben zur konsolidierten Bruttomarge gemacht worden. Die unwahren Angaben seien relevant für den Wert der