Gruppe und deren Tochtergesellschaften im Februar 2020 einen Aktionärsbrief an die Aktionäre versandt und auf der Webseite der G.________Gruppe unter der Rubrik I.________ publiziert zu haben, welcher unwahre und beschönigende Informationen betreffend die Geschäftsergebnisse 2019 der G.________ Gruppe beinhalte. Konkret sollen die Beschuldigten in genanntem Aktionärsbrief behaupten, dass die G.________ Gruppe ein organisches Wachstum von 11,3% in der Sparte J.________ ausweisen würde.