322 Abs. 2 i.V.m. mit Art. 382 Abs. 1 StPO zur Beschwerde legitimiert. 3 3.2 Anders als vom Beschwerdeführer vorgebracht, kann die Beschwerdelegitimation in Sachverhaltskonstellationen wie der vorliegenden jedoch nicht ohne Weiteres bejaht werden. 3.2.1 Art.