3. 3.1 Mit Beschwerde vom 20. Dezember 2021 macht der Beschwerdeführer in prozessualer Hinsicht geltend, ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Einstellungsverfügung und an einer ordnungsgemässen Durchführung des Strafverfahrens zu haben. Zur Begründung wird vorgebracht, dass er mit Strafanzeige vom 9. April 2020 die strafrechtliche Verfolgung der Beschuldigten wegen eines Verstosses gegen Art. 152 StGB verlangt habe, womit er sich als Strafkläger qualifiziere. Mit der angefochtenen Verfügung habe die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt. Entsprechend sei er gemäss Art. 322 Abs. 2 i.V.m.