unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe fortzusetzen. 1.3 Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Eingabe vom 14. Januar 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten verlangten mit gemeinsamer Stellungnahme vom 18. Januar 2022 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. In der Folge verzichtete die Verfahrensleitung auf einen zweiten Schriftenwechsel.