, B.________ und C.________ (nachfolgend zusammen: Beschuldigte) ein. 1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 (Posteingang: 22. Dezember 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 9. Dezember 2021 (W 20 422) sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten betreffend Verdacht auf