Um eine allfällige spätere Einziehung sicherzustellen, ist sie sowohl geeignet als auch erforderlich. Bis zum definitiven Entscheid über die Verwendung der Gelder, welcher spätestens mit Abschluss des Strafverfahrens erfolgen wird, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, die Beschlagnahme hinzunehmen. Gemäss eigenen Angaben verfügt er seit Februar 2022 über eine Festanstellung bei der Firma «D.________», so dass er seinen Lebensunterhalt auch ohne die sichergestellten Mittel bestreiten kann. Aufgrund des vorläufigen Charakters der Massnahme ist somit auch die Verhältnismässigkeit im engeren Sinn gegeben.