So wäre anzunehmen, dass die Geldmittel stetig verbraucht worden sind. Überdies ist nicht einleuchtend, wie und wieso er sich aus den angeblichen Zuwendungen einen Bargeldstock für einen Bedarf von 4.5 Monaten (vgl. Beschwerde, S. 10) angespart haben soll. Ebenso unglaubhaft scheint, dass ihn Freunde und Familie trotz Ersparnissen in dieser Höhe überhaupt noch unterstützt haben. Viel naheliegender ist deshalb, dass der Beschwerdeführer, der in der massgeblichen Zeit erwerbslos war und seinen Lebensunterhalt offensichtlich nicht aus eigener Kraft bestreiten konnte, die sichergestellten Bargeldbeträge deliktisch erworben hatte.